Beitragsrichtlinie für Sicherheitsholzschläge entlang von Staatsstrassen, Kanton Zürich

Über 1'400 ha Wald im Kanton Zürich liegen direkt neben Kantonsstrassen und Autobahnen. Aus Sicherheitsgründen müssen diese Wälder regelmässig durchforstet und gepflegt werden.

Damit bei Unwettern keine Bäume oder starken Äste auf die Fahrbahn stürzen, müssen in Wäldern entlang von Kantonsstrassen periodisch Sicherheitsholzschläge durchgeführt werden. Diese Sicherheitsholzerei ist mit hohen Kosten verbunden. Obwohl die Massnahmen primär den Verkehrsteilnehmern dienen, werden die Sicherheitsholzerei entlang Strassen sowie die dafür notwendigen Absperrungen und Umleitungssignalisationen nur teilweise und nicht einheitlich entschädigt. Hier bestand Handlungsbedarf bezüglich Auftrag, Zielsetzung und Abgeltung. Im Waldentwicklungsplan (WEP) Kanton Zürich ist deshalb der Wald entlang Kantonsstrassen und Autobahnen thematisiert worden. Gemäss WEP sollen diese Wälder stabil aufgebaut sein und keine Strassen gefährden. Weiter soll der Kanton die Mehrkosten für die Pflege der Wälder entlang seiner Strassen (Sicherheitsholzerei, Absperrungen) finanzieren. Die Beitragsrichtlinie für Sicherheitsholzerei entlang von Staatsstrassen regelt neu die Ausführung und Abgeltung dieser Sicherheitsholzerei.

Unsere Leistungen

Ausarbeitung der Betragrichtlinie für Sicherheitsholzschläge entlang von Staatsstrassen gemäss Waldentwicklungsplan (WEP) Kanton Zürich, Erstellung des Formulars zur Beitragsberechnung und einer Checkliste zum Vorgehen sowie Begleitung einer Arbeitsgruppe.

Auftraggeber

Kanton Zürich, Abteilung Wald

Jahr

2011-2012