Von zentraler Bedeutung für rechtliche Fragen rund um den Wald sind die Gesetze und Verordnungen von Bund und Kantonen. Die einheitliche Auslegung und Umsetzung der waldrelevanten gesetzlichen Grundlagen werden in vielen Kantonen durch zusätzliche Richtlinien, Merkblätter, Checklisten oder ein eigentliches Forstrechtshandbuch unterstützt. Trotzdem sind für gewisse Fälle, zum Beispiel bei Rodungen oder Holzschlägen, immer wieder forst-rechtliche Gutachten notwendig.
Vor einem Verkauf von Wald muss in der Regel der aktuelle Verkehrswert der Waldfläche ermittelt werden. Bei nachteiligen Nutzungen wie sie bei Niederhaltungen von Wäldern unter einer Hochspannungsleitung vorkommen, hat der Waldeigentümer Anrecht auf eine Entschädigung. Diese beinhaltet den «vorzeitigen Abtrieb» für das Fällen noch nicht erntereifer Bäume, den Ausfall des zukünftigen Holzertrages, Randschäden an benachbarten Beständen und die Kosten für besondere Eingriffe.
Wir unterstützen unsere Kundinnen und Kunden bei allen waldrechtlichen Anliegen und bei der Erarbeitung von zusätzlichen rechtlichen Hilfsmitteln oder Gutachten mit wald‑, naturschutz‑, umwelt- oder jagdrechtlichen Inhalten. Auf Wunsch koordinieren wir die Zusammenarbeit und Korrespondenz zwischen den verschiedenen betroffenen Stellen, Interessengruppen und Grundeigentümern.
Unsere Leistungen umfassen:
- Merkblättern, Checklisten und Handbücher erstellen
- Gutachten ausarbeiten
- Verhandlungen zwischen Beteiligten (Amtsstellen, Werkbetreiber, Grundeigentümern) begleiten
- Wald und Waldniederhaltungen
- Waldbewertungsmethoden entwickeln
- Entschädigungen berechnen
- Gebiete mit zunehmender Waldfläche bestimmen
- Konzepte zur Waldgesetzgebung erstellen