Gewisse Leistungen des Waldes für die Allgemeinheit werden durch die öffentliche Hand abgegolten bzw. finanziell gefördert. Dies gilt derzeit besonders für die Bereiche Naturgefahren oder Schutzwald und Wald-Biodiversität. Über Programmvereinbarungen kauft sich der Bund in Vierjahresperioden Leistungen bei den Kantonen ein [NFA]. Die Kantone unterstützen mit diesem Geld vor allem die Waldeigentümer zweckgebunden für die Erbringung von Leistungen für die Allgemeinheit. Dies geschieht z.B. über Schutzwaldpflege- , Jungwaldpflegebeiträge mittels Leistungs- und Qualitätsindikatoren. Erstere definieren eine messbare Grösse wie z.B. «Hektaren gepflegter Jungwald», zweitere sagen aus, wie dieser Jungwald beschaffen sein muss, damit Beiträge gerechtfertigt sind.
Wir unterstützen den Bund die Programmblätter und die dazugehörenden fachspezifischen Erläuterungen an die aktuellen Bedürfnisse und politischen Ziele anzupassen. Die Kantone unterstützen wir bei deren Umsetzung.
Unsere Leistungen umfassen:
- Leistungs- und Qualitätsindikatoren präzisieren
- Kosten- und Beitragssätzen z.B. für die Waldverjüngung, die Pflege von Jungwald oder die Eingriffe in Sonderwaldreservaten berechnen und überprüfen
- Abrechungstabellen z.B. für die Jungwaldpflege programmieren und weiterentwickeln
- Vertragsvorlagen z.B. für Natur- und Sonderwaldreservate erarbeiten