Durch Nassschneefälle oder Stürme können Bäume entlang von Infrastrukturanlagen wie Strassen oder Bahnlinien auf diese stürzen. Dadurch werden Verkehrsteilnehmer, Verkehrsmittel oder die Anlagen selbst gefährdet, verletzt oder beschädigt. Durch die vorsorgliche Pflege und Entfernung von instabilen Bäumen im Rahmen von „Sicherheitsholzschlägen“ können diese Risiken stark gemindert werden. Da viele Wälder gerade an steilen, schlecht erschlossenen Hängen kaum mehr gepflegt wurden und extreme Wetterereignisse eher zunehmen, sind und bleiben diese Risiken ein Dauerthema. Für die Sicherheit der Anlagen sind in der Regel die Werkbetreiber verantwortlich. Die «gefährlichen» Bäume stocken aber sehr oft auf benachbarten Parzellen anderer, oft privater Eigentümer. Mussten die Waldeigentümer Eingriffe in ihrem Wald zugunsten der Sicherheit von benachbarten Anlagen früher oft selber bezahlen, so werden sie heute vermehrt entschädigt. Dies vereinfacht die Durchführung von notwendigen Eingriffen stark. Das Vorgehen bei Sicherheitsholzschlägen von der Anzeichnung bis zur Berechnung und Auszahlung von Entschädigungen soll pro Kanton oder Werkbetreiber einheitlich und transparent sein. Entsprechende Richtlinien, Checklisten und Formulare sind dazu eine wichtige Voraussetzung.
Wir unterstützen unsere Kundinnen und Kunden bei der Erarbeitung von Grundlagen für eine einheitliche und nachvollziehbare Planung und Durchführung von Sicherheitsholzschlägen.
Unsere Leistungen umfassen:
- Beitragsrichtlinie, Ablauf-Checklisten und Berechnungsformulare für Sicherheitsholzschläge entlang Strassen oder anderen Infrastrukturanlagen erarbeiten
- Beiträge oder Entschädigungen für Holzschläge berechnen
- Entschädigungen für vorzeitigen Abtrieb und dauerhafte Waldniederhaltungen ermitteln
- Sicherheitsholzschläge begleiten und zusammen mit dem Forstdienst anzeichnen