Sicherheitsholzerei

Durch Nass­schnee­fäl­le oder Stür­me kön­nen Bäu­me ent­lang von Infra­struk­tur­anla­gen wie Stras­sen oder Bahn­li­ni­en auf die­se stür­zen. Dadurch wer­den Ver­kehrs­teil­neh­mer, Ver­kehrs­mit­tel oder die Anla­gen selbst gefähr­det, ver­letzt oder beschä­digt. Durch die vor­sorg­li­che Pfle­ge und Ent­fer­nung von insta­bi­len Bäu­men im Rah­men von „Sicher­heits­holz­schlä­gen“ kön­nen die­se Risi­ken stark gemin­dert wer­den. Da vie­le Wäl­der gera­de an stei­len, schlecht erschlos­se­nen Hän­gen kaum mehr gepflegt wur­den und extre­me Wet­ter­ereig­nis­se eher zuneh­men, sind und blei­ben die­se Risi­ken ein Dau­er­the­ma. Für die Sicher­heit der Anla­gen sind in der Regel die Werk­be­trei­ber ver­ant­wort­lich. Die «gefähr­li­chen» Bäu­me sto­cken aber sehr oft auf benach­bar­ten Par­zel­len ande­rer, oft pri­va­ter Eigen­tü­mer. Muss­ten die Wald­ei­gen­tü­mer Ein­grif­fe in ihrem Wald zuguns­ten der Sicher­heit von benach­bar­ten Anla­gen frü­her oft sel­ber bezah­len, so wer­den sie heu­te ver­mehrt ent­schä­digt. Dies ver­ein­facht die Durch­füh­rung von not­wen­di­gen Ein­grif­fen stark. Das Vor­ge­hen bei Sicher­heits­holz­schlä­gen von der Anzeich­nung bis zur Berech­nung und Aus­zah­lung von Ent­schä­di­gun­gen soll pro Kan­ton oder Werk­be­trei­ber ein­heit­lich und trans­pa­rent sein. Ent­spre­chen­de Richt­li­ni­en, Check­lis­ten und For­mu­la­re sind dazu eine wich­ti­ge Voraussetzung.

Wir unter­stüt­zen unse­re Kun­din­nen und Kun­den bei der Erar­bei­tung von Grund­la­gen für eine ein­heit­li­che und nach­voll­zieh­ba­re Pla­nung und Durch­füh­rung von Sicherheitsholzschlägen.

Unse­re Leis­tun­gen umfassen:

  • Bei­trags­richt­li­nie, Ablauf-Check­lis­ten und Berech­nungs­for­mu­la­re für Sicher­heits­holz­schlä­ge ent­lang Stras­sen oder ande­ren Infra­struk­tur­anla­gen erarbeiten
  • Bei­trä­ge oder Ent­schä­di­gun­gen für Holz­schlä­ge berechnen
  • Ent­schä­di­gun­gen für vor­zei­ti­gen Abtrieb und dau­er­haf­te Wald­nie­der­hal­tun­gen ermitteln
  • Sicher­heits­holz­schlä­ge beglei­ten und zusam­men mit dem Forst­dienst anzeichnen

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