Oft sind es immer wieder dieselben Orte, die von Hochwasser, Rutschungen oder anderen Naturgefahren heimgesucht werden. Gefahrenkarten zeigen auf, wo diese Naturgefahren auftreten können und wie stark und wie häufig diese Gebiete von bestimmten Gefahrenprozessen betroffen sind. Dadurch können die Naturgefahren bei raumwirksamen Tätigkeiten berücksichtigt werden. Gemäss eidgenössischer Gesetzgebung sind Kantone für die Erarbeitung der Gefahrenkarten zuständig.
Wir unterstützen unsere Kundinnen und Kunden bei der Erstellung von Gefahrenkarten und den dazu notwendigen Grundlagen.
Unsere Leistungen umfassen:
- Problemsituationen darstellen, Schachstellen analysieren
- Gemeinden und kantonale Arbeitsgruppe laufend einbeziehen
- Szenarien bilden und definieren, Jährlichkeiten und Prozessintensitäten festlegen
- Prozessflächen ermitteln
- Intensitätskarten anhand tatsächlich aufgetretener Ereignisse verifizieren [Ereigniskataster].
- Gefahrenstufen aus dem räumlichen Verschnitt der Intensitäten gemäss den Empfehlungen des Bundes ermitteln
- Vorschlag Schutzzielmatrix und räumliche Festlegung der Schutzziele.
- Schutzdefizite aus dem räumlichen Verschnitt und dem Vergleich der Intensitäten mit den Schutzzielen ermitteln
- Konzepte für Unterhalts‑, Raumplanungs- und bauliche Massnahmen zur Behebung der Schutzdefizite sowie Vorschläge für Massnahmen der Notfallplanung erarbeiten
- Gefahrenbeurteilungen durchführen